Die Rentenfinte


Familienpolitik als Hochverrat.

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Wahlperiode die Familienpolitik als Aufmerksamkeit erzeugendes Thema für sich auszuschlachten versucht. Am Ende ist es sehr ruhig darum geworden, die Vorhaben sind erfolglos geblieben, die Geburtenrate sinkt weiter, die stalinistischen Konzepte der Familienministerin sind wie sie selbst diskreditiert.
Aufgabe einer Familienministerin wäre es gewesen, gemäß der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die Transferausbeutung der Familien durch die sozialistischen Zwangsumlagesysteme zu beenden.
Stattdessen hat sie ihre ganze Kraft dazu verwendet, Frauen durch fiskalische Nötigungsinstrumente, wie das „Elterngeld“, in die Berufstätigkeit zu pressen, um die Zwangssysteme auf Kosten der Familien weiterfinanzieren zu können.

Es gibt trotzdem immer noch Blindfische, die die CDU rechts suchen.
Dieser Trugschluss hat wohl seine Ursache in der Alterung der Gesellschaft, die indolent macht und das Erkennen simpler Kausalitäten behindert.
Wie die Bevölkerung das Heraufsetzen des Rentenalters in der staatlichen Rentenzwangsversicherung (GRV) um zwei Jahre geschluckt hat, ist dafür exemplarisch.
Gewieft auf das kognitive Unvermögen der Masse bauend, arbeitet die Regierung mit der die Verantwortlichkeiten verschleiernde Finte, die Kostenexplosion in den Sozialsystemen sei die Folge der erhöhten Lebenserwartung jedes Einzelnen. Da meint doch jeder, dass es auch für ihn gelte und möchte nicht jeder alt werden?
So ein Vorgehen nivelliert, nimmt jeden in die Verantwortung, verhindert Diskussionen, unterdrückt Widerstand und ermöglicht damit die Fortsetzung einer Sozial-Subventionspolitik in unvorstellbarem Ausmaß und mit vernichtenden Folgen.
Die Streichung der Renten-Leistung für die Lebensjahre 65 bis 67 wird salamitaktisch vollzogen, damit der Frosch nicht aus dem Topf springt.
Die steigende Lebenserwartung ist jedoch nur ein Aspekt der „Alterung der Gesellschaft“, Kinderlosigkeit der andere.
Hochbetagtheit und Kinderlosigkeit, die das Durchschnittsalter der Bevölkerung hochtreibt, sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte, die nichts miteinander zu tun haben.

Erster Sachverhalt:

Die Kosten der steigenden Lebenserwartung des Individuums betragen nur 0,25% der jährlichen Auszahlungen der Rentenversicherung (GRV). Wir bewegen uns damit im Promille-Bereich - innerhalb der Rundungstoleranz. Allein die Beiträge der Einzahler steigen jährlich mehr als 1% wegen der Tariferhöhungen.
Ich hatte vor 4 Jahren diesen Wert mit den Zahlen von 2003 ermittelt, da betrug er noch 0,27%, das heißt, der Einfluss der Hochbetagtheit schwindet und wächst nicht, wie behauptet. (Um hier keinen zu langweilen, befindet sich der Rechengang am Ende dieses Artikels.) Auch alle Statistiken zeigen, dass die Lebenserwartung degressiv wächst.
0,25% dynamische Beitragserhöhung für die Verlässlichkeit der Altersversorgung, würde jedermann in einer privaten Personenversicherung lächelnd aufbringen, in der staatlichen Zwangsversicherung läuft man dem Renteneintritt 65 - 67 - 70? wie der Esel der Mohrrübe an der Angel hinterher, zweifelnd, ob man sie je zu fassen kriegt und wenn man sie kriegt, ob sie dann nicht verdörrt, faul und ohne Nährwert ist.

Zweiter Sachverhalt:

Die Krise der umlagefinanzierten Sozialsysteme wird durch das „Fehlen der Beitragszahler“ durch kinderlose Lebensentwürfe verursacht. Der „Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse“ spielt nur bei einem auf Betrug ausgelegten Ponzi-System eine Rolle, in einer richtigen Versicherung erwirbt jener, welcher nicht einzahlt, schlicht auch keine Ansprüche.

Apropos Ansprüche:

Wenn, wie seit 1957 jedem Nichtignoranten bekannt ist, die Beiträge direkt von der Kinder- an die Elterngeneration transferiert werden, ergibt sich daraus, dass jeder ausschließlich seine Elterngeneration versorgt.
Ansprüche ergeben sich daraus nicht – für niemanden.
Die GRV dehnt die Alterslast der Eltern nur auf die gesamte Erwerbsbiographie der Kinder aus, um diese nicht am Ende, in kurzer Zeit, mit der Eltern-Unterhaltspflicht zu überfordern und jeder hat Eltern, weswegen auch jeder zahlt. Man könnte diese Annehmlichkeit auch einfach beenden, indem man dieses System von heute auf morgen abschafft, ohne dass sich daraus irgendeine Ungerechtigkeit ergäbe. Dann griffe sofort wieder das Prinzip der Subsidiarität - die auf die letzten Jahre verdichtete Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern, wie es vor 1957 Usus war.
Kinderlose könnten sich privat-genossenschaftlich und altersübergreifend organisieren und ihre Reserven aufbrauchen, um über die Runden zu kommen.
Da man also weder die Umlage noch den Kapitalmarkt für die Altersversorgung braucht, sondern nur Familie, Personenverträge, Freiwilligkeit und etwas ehrenamtliches Engagement, ist die Dauerdiskussion was besser sei: Kapitalmarkt oder Umlage das Ergebnis erfolgreicher Propaganda, die Alternativen leugnet. Beides ist unnötig.
Unnötig ist es auch, im Umlagesystem Kinderlosen Ansprüche an die Kinder anderer Leute einzuräumen, obwohl deren Beitrag am „Generationenvertrag“ NULL beträgt. Kinderlose bestätigen das regelmäßig, indem sie vortragen, sie würden ja über Steuern die „Brut“ anderer Leute mitfinanzieren - also nicht im Umlagesystem.
Selbstverständlich finanzieren alle Erwerbstätigen die Infrastruktur und Bildungseinrichtungen für die Jugend, sowie den Bruchteil des Kindergeldes, der Eltern nach dem Lohnsteuerjahresausgleich verbleibt – sie haben es ja selbst einmal in Anspruch genommen – von der Vorgängergeneration. Damit ergeben sich auch aus dem steuerlichen Aspekt keinerlei Ansprüche an eine Altersversorgung – für niemanden.
Es gibt keinen anderen wirksamen Beitrag für den Fortbestand der staatlichen Zwangsrente als Kinder („Beitragszahler“).

Kinder für ein Zwangssystem - Soldaten für den Führer.

Deshalb müssen die umlagefinanzierten Sozialsysteme weg!
Eine schlagkräftige Flak muss diejenigen vom Himmel holen, die die Lufthoheit über den Kinderbetten wollen.
Kinder müssen wieder Privatsache werden, genau so wie Kinderlosigkeit, ich habe nämlich kinderlose Freunde und keine Lust auf staatlich organisierten Stress mit denen. Da das von den sozialdemokratischen Zwangsverwaltern aber anders gewollt wird, requirieren sie 56,0 Mrd. € (2007) über Steuern, um die Lücke der „fehlenden Beitragszahler“ aufzufüllen. 56,0 Mrd. € sind 20,7% des Bundeshaushaltes von 270,5 Mrd. € (2007), inklusive der nach dem gleichen kleptokratischen Muster organisierten Zwangsversicherungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind es sogar über 30%.
Etwa 30% Zuwendung aus dem Staatshaushalt für etwa 30% kinderlosen Bevölkerungsanteil, das ist die Summe, für welche Kinderlose jährlich ansparen und Konsumverzicht leisten müssten, um im Alter aus eigenem Aufkommen zu leben.

Damit ist Kinderlosigkeit das am höchsten subventionierte, soziale Projekt der BRD.

Wer will das und was ist das?
Der Gedanke, wir hätten es mit Hochverrat zu tun, drängt sich auf:

Hochverrat ist das Unternehmen, den inneren Bestand oder die verfassungsmäßige Ordnung eines Staates zu zerstören.
Geschütztes Rechtsgut ist der physische und verfassungsmäßige Bestand der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder.
Der Verfassungshochverrat bezeichnet sämtliche Änderungen und Beseitigungen des Wesensgehaltes der Verfassung wie die freiheitliche Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechte.
Als Unternehmensdelikt ist nicht nur der Versuch, sondern auch die Vorbereitung des Hochverrats (§ 83 StGB) unter Strafe gestellt.

So gesehen wäre die Bundesregierung wegen Beihilfe zum Hochverrat noch vor der Bundestagswahl festzusetzen.


Die Rechnung:

Durchschnittliche Lebenserwartung lt. Sterbetafel 2005/2007:
neugeborene Jungen: 76,9 Jahre
neugeborene Mädchen: 82,3 Jahre:
Durchschnitt 79,6 Jahre
Durchschnittliche Rentenbezugsdauer 2007:
Männer 15 Jahre
Frauen 19 Jahre:
Durchschnitt 17 Jahre
Laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2008 (Zahlen für 2007) beträgt die Rente des Eckrentners im Westen Deutschlands 1078,-€ und im Osten Deutschlands 941,-€.
17 Jahre x 12 Monate = 204 Monate x 1078,-€ für den westdeutschen Eckrentner = 219.912,-€ Rentenbezug über die Lebenszeit.
Der ostdeutsche Eckrentner erhält 191.964,-€.
Die Ausgaben der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung beliefen sich in 2007 (ohne interne Zahlungsströme) auf 237,1 Mrd. €.
Am 1. Juli 2007 wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung Renten an gut 20,2 Mio. Rentner gezahlt, (237,1 Mrd. € : 20,2 Mio. Renten : 12 Monate) das sind im Schnitt 978,-€ monatlich pro Rentner, dieser Näherungswert liegt realistisch zwischen den Eckrenten für Ost- und Westdeutsche.
Erhöhung der Lebenserwartung 2005 - 2050:
Frauen: um 5,6 Jahre, Männer um 4,0 Jahre, im Zeitraum der nächsten 45Jahre, also im Durchschnitt eine um 1,28 Monate pro Jahr höhere Lebenserwartung.
Eine um 1,28 Monate verlängerte Lebenszeit gegenüber dem Jahrgang davor, sind 1252,-€ (1,28 x 978,-€) die im Sterbejahr mehr gezahlt werden müssen.
Die Sterbeziffer in Deutschland lag 2008 bei 10.3 Todesfällen auf 1000 Einwohner (844.000 Sterbefälle)
Abgänge durch Tod 2007 aus der GRV = 469.106 Personen. (Rentenversicherungsbericht 2008)
Legt man den Durchschnittsrentner mit 1252,-€ Mehrbezug im Sterbejahr zugrunde, ergibt sich eine Mehrbelastung für die GRV von 1252,-€ x 469.106 Verstorbene = 587,3 Mio €, das sind nur 0,25% der 237,1 Milliarden Euro die 2007 aus der GRV ausgezahlt wurden.
An dieser Größenordnung würde auch eine weitaus differenziertere Berechnung, die alle Leistungen der GRV aufschlüsselt, nichts ändern.

Veröffentlichung mit Leserkommentaren in:

www.ef-magazin.de/2009/09/01/1450-gesetzliche-rentenversicherung-familienpolitik-als-hochverrat
www.freiewelt.net/blog-753/die-rentenfinte.html


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August 2009
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