K L A G E


Rechtsweg gegen die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung
mit dem Ziel, die Verfassungswidrigkeit der Versicherungspflicht festzustellen.

Es geschah zu einer Zeit, als ich noch glaubte, gegen die parasitäre Inanspruchnahme der halbierten jungen Generation für die Altersversorgung der millionenfach kinderlosen „Babyboomer“ vermittels des Rechtsweges etwas ausrichten zu können.
Ich wollte nicht wahrhaben, dass die sozial-demokratische Ordnung wirklich Unrecht bis hin zu Formen moderner Sklaverei legitimiert, wenn es nur Mehrheits-demokratisch abgesegnet ist und so in die Minderheit geratene Gruppen, wie die Nachfolgegeneration, rücksichtslos ausplündert, ohne Rechtsmittel dagegen zuzulassen.

Im November 2006 erhob ich, hochachtenswerterweise mit großem Zeitaufwand unterstützt durch die Rechtsanwältin Christina Glietenberg, Klage gegen die gesetzliche Rentenversicherung, um exemplarisch eine Befreiung aus der Versicherungspflicht zu erreichen. Ziel war es, in letzter Instanz die Verfassungswidrigkeit der Versicherungspflicht vor dem Bundesverfassungsgericht feststellen zu lassen.

Die Argumentation in der Klagebegründung hebt im Wesentlichen darauf ab, dass der entscheidende verfassungsrechtliche Unterschied zwischen einem Kapitaldeckungs- und einem Umlageverfahren ist nicht die „Rendite“ sei, sondern die demokratische Disponibilität. Das Umlageverfahren bürdet der Demokratie unzumutbare, nämlich vor allem nicht sachlich begründete Einschränkungen ihrer Dispositionsfreiheit auf, weil es auf ewig angelegt ist, aber keinen „ewigen“ Vorsorgebelangen zu dienen bestimmt ist. Pflichtversicherungen haben die Aufgabe, den mit der Eigenvorsorge Überforderten vor Not zu schützen, nicht jedoch eine ganze Bevölkerung ohne Not der Dispositionsfreiheit über die eigenen Vorsorgebelange zu berauben.
(Dokumentation der Klagebegründung und des Klageweges auf www.familienwehr.de/grv.htm)

Für dieses Vorhaben habe ich versucht, Sachverständige für die Unterstützung der Klage zu gewinnen. Ich schrieb Bernd Raffelhüschen, Professor für Finanzwissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau an, welcher sich zur Zukunft der Rentenversicherung wiederholt unmissverständlich geäußert hatte („mea culpa!“), der aber leider nicht reagierte. Dann hoffte ich Prof. Meinhardt Miegel zu überzeugen, welcher zusammen mit Prof. Kurt Biedenkopf 1977 das Institut für Wirtschaft und Gesellschaft Bonn (IWG) gründete und das Deutsche Institut für Altersvorsorge von 1997 bis 2006 wissenschaftlich beriet. Prof. Miegel schrieb mir rundheraus, dass der Versuch, diesem System auf dem Rechtswege beizukommen, schon von anderen versucht worden sei, diese sämtlich gescheitert wären und er mir viel Glück wünsche.

Herr Miegel ist mit dem politischen System natürlich besser vertraut als ich.

Dann wandte ich mich an Prof. Hans-Werner Sinn, Präsident des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung, welcher mir ohne Umschweife Dr. Werding, zu dieser Zeit verantwortlich für den Bereich Sozialpolitik und Arbeitsmärkte, zur Verfügung stellte. Dankenswerterweise hat das Kieler Sozialgericht im Mai 2007 die Klage abgewiesen und diese wie erhofft zu Berufung vor dem Landessozialgericht Schleswig-Holstein zugelassen.

Dieses hat sich dann über zwei Jahre Zeit gelassen, sich überhaupt zu äußern. Mehrfach hatte ich seitdem die Vorlage der Klage an das Bundesverfassungsgericht beantragt. Nachdem der Verhandlungstermin für Juli 2009 anberaumt wurde, habe ich ebenfalls zum wiederholten Male die Anhörung des mittlerweile an der Ruhr-Universität Bochum zum Professor auf dem Lehrstuhl für Sozialpolitik berufenen Dr. Martin Werding nachgesucht, welcher mir zugesagt hatte, zum Gerichtstermin am 15.07. 2009 zu erscheinen. Das Sozialgericht teilte mir dann sehr zügig mit, dass die Anhörung Prof. Werdings "nicht für erforderlich gehalten" wird.

Für die LSG-Richter Lewin-Fries, Selke, Dr.Namgalies, Hansen, Drewniak, die sich alle zur Verhandlung eingefunden haben, nachdem sie denjenigen ausgeladen hatten, der ihnen substanziell etwas entgegensetzen konnte, wäre dieses eine einmalige Gelegenheit gewesen, von einem der erfahrensten und profiliertesten Kenner der Prinzipien des vormundschaftlichen Betreuungsstaates Deutschland etwas zu lernen und ideologisch bestimmte Vorurteile zu revidieren. Da ein Landessozialgericht die letzte Fachinstanz ist, welche die Vorlage solcher Klagen fundiert vorbereiten soll, um der höheren Instanz die Arbeit zu erleichtern, war damit klar, dass das Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor der Verhandlung feststand:
Keine fachliche Auseinandersetzung in der Verhandlung, gleich Blockierung des Rechtsweges.

Ich habe, als einzig verbliebener Repräsentant der Klägerseite, der Farce des Gerichtstermins dann auch konsequenterweise entsagt.
Es wurde entschieden wie erwartet. Eine Begründung wurde nicht gegeben. Revision wurde nicht zugelassen.

F a z i t:

Die sozialdemokratische Ordnung der Bundesrepublik ist wie alle sozialistischen Systeme unreformierbar.

Das Bonmot, dass 80% der Deutschen an den Rechtsstaat glauben würden, die anderen 20% schon mit ihm zu tun gehabt hätten, trifft zu.
Der weiteren Verfolgung des Rechtsweges würde aus zeitlichen Erwägungen das natürliche Ende der Bundesrepublik Deutschland durch Staatsbankrott und der damit verbundenen Zahlungsunfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung wie der anderen umlagefinanzierten Sozialsysteme zuvorkommen. Das Zeitfenster für Reformen war 2006 gerade noch offen, 2009 ist es geschlossen. Die politische Klasse, inklusive der gegenüber dem Mehrheitswillen alt, unwillig und zahnlos gewordenen Judikative hat kapituliert, beugt sich opportunistisch den Forderungen der von ihnen selbst in existenzielle Abhängigkeit von den Umverteilungssystemen gebrachten Masse, denn sie weiß um das vernichtende Sprengpotential welches sich derzeit aufbaut, weshalb sie die Flucht aus der Verantwortung angetreten hat.

Die von mir angestrebte Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der umlagefinanzierten Sozialsysteme war ein Friedensangebot an ein immer totalitärer werdendes Sozialregime, sich doch noch einmal mit den Konsequenzen der Kapitulation vor einer entarteten Demokratie (Ochlokratie) auseinanderzusetzen und den bürgerlich-liberalen Rechtsstaat nicht aufzugeben.

Veröffentlichung mit Leserkommentaren im ef-magazin:

Umlageverfahren im Rentensystem: Mein Klageversuch


Auf den folgenden Seiten wird der Schriftwechsel dokumentiert.

Im Mittelpunkt der Argumentation steht die Begründung zur Berufung .

21.09.2009:

Urteil

Zitat:

"Ob in der Wirtschaft unstreitig ist, dass das Umlageverfahren der Rentenversicherung gescheitert ist, kann hier dahinstehen, denn diese Frage hat für den Ausgang dieses Verfahrens keine Bedeutung ..."

15.07.2009:

Endgültige Blockierung des Rechtsweges durch das Landesgericht Schleswig-Holstein.

28.03.2008:

Wiederholter Antrag auf Anhörung des Gutachters (Dr. Werding, ifo-Intitut) und Vorlage vor das BVerfG

31.10.2007:
Stellungnahme des Klägers.

Aufforderung zur Stellungnahme als letzte Reaktion seitens des Gerichts vom 25.10.2007

22.10.2007:
Berufung II
Weitere Rügen und Beantragung der sofortigen Vorlage an das BVerfG.

11.06.2007:
Berufung gegen die Klageabweisung vor dem Landessozialgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen beim Landessozialgericht: L 8 R 101/07

10.05.2007:
Gerichtsbescheid durch das SG Kiel

29.11.2006:
Klage gegen die Rentenversicherung vor dem SG Kiel, sowie Klagebegründung
Aktenzeichen beim Sozialgericht Kiel: S 1 R 372/06,

14.11.2006:
Widerspruchsbescheid durch die Rentenversicherung

24.09.2006:
Widerspruch gegen die Ablehnung

31.08.2006:
Ablehnung des Antrags durch die Rentenversicherung

25.08.2006:
Antrag auf Entlassung aus der Versicherungspflicht nebst Freistellung von Beiträgen


Eine weitere Klage, die seit März 1997(!) trotz breiter Medienaufmerksamkeit von der Justiz verschleppt wird und welche sich gegen die Beitragslast in der GRV wendet, liegt nun dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.
Der Text der Verfassungsbeschwerde beschreibt die Situation deutscher Familien in nichts an Deutlichkeit ermangelnder Weise.

Verfassungsbeschwerde

Weitere Informationen zu dieser Klage finden Sie hier: www.rentenklage.de


Wie die herrschende Rentenorthodoxie das Humanvermögen ruiniert und die Verfassung bricht:

Kinder und Rente

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Freiheit in christlicher Verantwortung